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Eine große glückliche Familie; drei Generationen im Bild.

Zahnversicherungen

Schutz nach Maß für Ihr Lächeln

Warum ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?

Mit den Zahnzusatzversicherungen von ERGO sparen Sie sich hohe Zuzahlungen beim Zahnarzt – auch bei privatzahnärztlicher Versorgung. Wählen Sie künftig die Behandlungen, die für Sie und Ihre Zähne am besten sind, statt nach den Kosten zu gehen. Denn mit ERGO sind schöne und gesunde Zähne bezahlbar.

Die Zahnzusatzversicherungen der ERGO im Überblick

Vorsorgeprodukt des Jahres 2023

Zahnzusatzversicherung ERGOAuszeichnung mit dem Goldenen Bullen zum Vorsorgeprodukt des Jahres 2023.

Individueller Zahnschutz

Wählen Sie Ihre individuelle Zahnversicherung. Und zahlen Sie nur für Leistungen, die Sie auch wirklich brauchen.

z.B. 21,95 € monatlich*
Kieferorthopädie Versicherung

ERGO Kieferorthopädie Sofortschutz für Kinder

Ist Ihr Kind schon in Behandlung beim Kieferorthopäden? Diese Zahnzusatzversicherung zahlt auch, wenn es eigentlich schon zu spät ist.

ab 12,70 € monatlich

Zahnversicherungen für Zahnerhalt

Zahnversicherungen für Zahnersatz

Zahnversicherungen: Premium-Rundumschutz

Zahnzusatzversicherungen mit Sofortleistung

Ausgezeichnet: Bei ERGO in guten Händen

Mit den Zahnversicherungen von ERGO sind Sie bestens geschützt.

Die Zahnzusatzversicherungen der DKV

Zahnzusatzversicherung der DKV

Zahnzusatzversicherung

Wer beim Zahnarzt mehr möchte als eine günstige Standardversorgung, ist mit einer Zahnversicherung auf der sicheren Seite.

Nicht sicher, was Sie benötigen?

Dann lassen Sie sich helfen.

 

Wissenswertes für Sie zum Download

FAQs - Häufige gestellte Fragen zu Zahnzusatzversicherungen

Steht bei Ihnen eine Zahnersatz-Behandlung an, dann erstellt der Zahnarzt eine Patienteninformation zum Zahnersatz für Sie, die eine Zusammenfassung aller Informationen enthält. Unter anderem ist der voraussichtliche Festzuschuss der Krankenkasse vermerkt. Sind Sie damit einverstanden und unterschreiben diese Information, dann erstellt der Zahnarzt den Heil- und Kostenplan und übermittelt diesen direkt an die Krankenkasse.

Die Krankenkasse prüft und genehmigt den Heil- und Kostenplan daraufhin und teilt mit, wie hoch der Festzuschuss tatsächlich ausfallen wird. Sie erhalten ein Genehmigungsschreiben samt Information zum Festzuschuss per Post, die behandelnde Zahnarztpraxis erhält die Genehmigung elektronisch.

Am besten melden Sie sich bereits mit der ausgehändigten Patienteninformation zum Zahnersatz zu Beginn der Behandlung bei der ERGO, um mit den Beratern die Kostenübernahme des Restbetrages, der nicht durch den Festzuschuss der Krankenkasse gedeckt ist, zu sprechen. Die Berater erklären Ihnen dann das weitere Vorgehen und zu welchem Zeitpunkt Sie welche Dokumente einreichen müssen.

Der Versicherungsbeitrag für eine Zahnzusatzversicherung richtet sich vor allem nach dem Leistungsumfang und nicht allein nach dem Alter der versicherten Person.

Das heißt: Verlassen Sie sich bei der Wahl Ihrer Zahnversicherung nicht allein auf einen niedrigen Beitrag. Achten Sie in erster Linie darauf, welche Leistungen in welchem Umfang versichert sind. Wenn Sie verschiedene Versicherungsangebote vergleichen, sollten Sie auch berücksichtigen, ob eine Wartezeit besteht oder ob Gesundheitsfragen gestellt werden, die im Zweifelsfall zu Leistungsausschlüssen führen.

Bei ERGO können Sie sich die Leistungen Ihrer Zahnzusatzversicherung selbst zusammenstellen und so den monatlichen Beitrag mitbestimmen.

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bei Zahnbehandlungen oft nicht die gesamten Kosten, sondern nur einen Teil. Bei welchen Behandlungen wie viel übernommen wird, ist im Folgenden übersichtlich aufgeführt:

  • Professionelle Zahnreinigung (PZR):
    Viele Krankenkassen übernehmen die professionellen Zahnreinigung nicht und die Versicherten müssen die PZR voll und ganz selbst bezahlen.

    Es gibt aber auch ein paar gesetzliche Krankenkassen, die bis zu einem bestimmten Betrag für die PZR leisten. Dies ist jedoch oft an die Bedingung gebunden, die PZR von einem Vertragszahnarzt der jeweiligen Versicherung durchführen zu lassen.
  • Kunststofffüllungen:
    Einfarbige Komposit- oder Kunststofffüllungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nur für den Frontzahnbereich übernommen – also für die acht Schneidezähne und die vier Eckzähne.

    Doch auch hier ist eine vollständige Kostenübernahme nicht garantiert. Manchmal ist aufgrund der Zahnbeschaffenheit eine mehrfarbige Kunststofffüllung nötig oder ein besonders hochwertiges Material angeraten. Dann muss der Patient die Differenz zwischen Kassenleistung und tatsächlichen Behandlungskosten selbst tragen.

    Im Seitenzahnbereich wird lediglich der Zuschuss für Amalgamfüllungen von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt. Ausnahmen sind hier Schwangere, Patienten mit einer nachgewiesenen Allergie gegen Amalgamfüllungen und Patienten, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Wurzelbehandlungen:
    Die Entnahme einer schadhaften Zahnwurzel und die Behandlung sowie Füllung eines Kanals bezahlen gesetzliche Krankenkassen nur, wenn der Zahn erhaltungswürdig ist. Befindet sich der Zahn in Randstellung, also ist er der hinterste Zahn der Zahnreihe, leistet die GKV nur für eine Entfernung des Zahns. Dabei können Wurzelbehandlungen die Lebensdauer von Zähnen mitunter um Jahrzehnte verlängern.
  • Parodontitisbehandlung:
    Seit 1.7.2021 übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherer die Behandlungskosten für eine akute Parodontitis-Therapie sowie für die anschließende Nachbehandlung über einen Zeitraum von maximal 2,5 Jahren.

    Allerdings: Die Kostenübernahme muss beantragt und durch die Krankenkasse genehmigt werden. Zudem ist eine Parodontitis nicht heilbar – und wird deswegen auch Parodontose genannt. Somit sind lebenslange Kontrolle und Betreuung unumgänglich. Damit verbundene Behandlungskosten, die nicht im Umfang der von der GKV finanzierten Parodontitisbehandlung enthalten sind, müssen Versicherte selbst tragen.
  • Zahnersatz:
    Seit 2005 zahlen die Krankenkassen für Zahnersatz nur befundbezogene Festzuschüsse – für eine kostengünstige, zweckmäßige Standardversorgung (z. B. Metallkronen im Seitenzahnbereich). Der größtmögliche Festzuschuss beträgt derzeit 75 %.
  • Kronen, Brücken oder Prothesen:
    Kronen, Brücken oder Prothesen werden zwar bezuschusst, allerdings deckt dieser Zuschuss lediglich 60 % der Durchschnittskosten einer Regelversorgung ab.

    Die Höhe der Zuschüsse für Kronen, Brücken oder Prothesen richtet sich übrigens nach dem individuellen zahnmedizinischen Befund. Anhand eines Katalogs mit rund 50 Einzelbefunden wird dann der Festzuschuss ermittelt.
  • Implantate:
    Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für Zahnimplantate nicht. Lediglich der Zahnersatz, der auf dem Implantat befestigt wird (die sogenannte Suprakonstruktion) wird mit 60 % der Kosten für die Regelversorgung bezuschusst.
  • Inlays, Onlays:
    Kosten für Inlays und Onlays sind im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherer nicht vorgesehen. Bei beiden Maßnahmen zum Zahnerhalt wird lediglich der Betrag erstattet, der für eine Zahnfüllung vorgesehen ist (im Frontzahnbereich eine Kunststoff- bzw. Kompositfüllung, im Seitenzahnbereich eine Amalgamfüllung).
  • Zahnunfall:
    Auch bei Zahnverletzungen durch einen Zahnunfall bieten die Krankenkassen nur Leistungen im Rahmen der Regelversorgung.

Tipp: Mit lückenlos geführtem Bonusheft können Sie den Festzuschuss für Zahnersatz, Kronen, Brücken oder Prothesen erhöhen: nach 5 Jahren auf 70 %, nach 10 Jahren auf 75 %. Ohne Zahnzusatzversicherung tragen Sie in jedem Fall mindestens 25 % der Kosten selbst.

Die Leistungen einer Zahnzusatzversicherung orientieren sich daran, was die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht bezahlen. Selbstverständlich ist es ebenso ausschlaggebend, welche Leistungen in einer Zahnversicherung vereinbart sind.

ERGO bietet Ihnen Zahnzusatzversicherungen für Zahnersatz und Zahnerhalt. Leistungsinhalte und Leistungsumfang können Sie hierbei selbst wählen. Zudem finden Sie bei ERGO eine Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie bei Kindern. Diese leistet in Fällen, in denen die gesetzliche Krankenkasse nichts oder nur Teile zahlt.

Ausgeschlossen sind in der Regel Kosten für Behandlungen, die bei Abschluss der Versicherung schon begonnen haben oder angeraten sind. Bei ERGO gibt es aber auch Ausnahmen: die Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz und der Kieferorthopädie Sofortschutz  übernehmen Kosten auch für bereits 6 Monate vor Versicherungsbeginn begonnene Behandlungen.

Ein weiteres Beispiel für einen Leistungsausschluss bei Zahnzusatzversicherungen ist die Behandlung durch einen Ehe- oder Lebenspartner, Elternteil oder direkten Nachkommen. Nachgewiesene Sachkosten werden allerdings in diesem Fall erstattet.

Maßnahmen, Laborarbeiten und Materialien, die das medizinisch notwendige Maß übersteigen, sind ebenso ausgeschlossen. Beispiele hierfür ist das Anbringen von Zahnschmuck im Zuge einer abgesicherten Zahnbehandlung. In diesem Fall kann die Erstattung auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden.

Bleaching wird nicht von jeder Zahnzusatzversicherung übernommen. Bei ERGO gibt es aber Tarife, die auch die Kosten für Bleaching unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen.

Der Dental-Vorsorge Premium übernimmt die Kosten für Bleaching zu 100 % (in den ersten 2 Versicherungsjahren zusammen max. 100 €, danach innerhalb von 2 Versicherungsjahren max. 250 €), wenn die Behandlung von einem Zahnarzt bzw. unter seiner Aufsicht durchgeführt wird.

Bei den Zahnzusatzversicherungen von ERGO genießen Sie Versicherungsschutz vom ersten Moment an – ohne Wartezeit. Bei den Tarifen Zahnzusatzversicherung Sofort und Kieferorthopädie Sofort besteht auch keine Leistungsbegrenzung in den ersten Versicherungsjahren.

Bei den anderen Tarifen gibt es teilweise Leistungsbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren bestehen, sodass nicht in jedem Fall eine 100 %-ige Leistungsübernahme gewährleistet wird.

Welche Leistungsbegrenzungen es bei den ERGO Zahnzusatzversicherungen gibt, können Sie im Detail zu jedem Tarif nachlesen.

Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung lohnt sich für alle, die gesetzlich krankenversichert sind und sich vor hohen Eigenleistungen für Zahnbehandlungen schützen möchten.

Tatsächlich ist es unmöglich vorherzusagen, wann und in welchem Umfang Zahnbehandlungen oder Zahnersatz nötig werden. Mit einer Zahnversicherung umgehen Sie auf jeden Fall das Risiko hoher Zuzahlungen.

Selbstverständlich können Sie durch sorgfältige Mundhygiene zahnmedizinische Eingriffe vermeiden oder zumindest hinauszögern. Eine vernünftige Prophylaxe trägt ebenso zur Zahngesundheit bei. Aber Prophylaxeleistungen werden durch die gesetzlichen Krankenversicherungen nicht, nur zum Teil oder an Bedingungen geknüpft übernommen. Daher ist auch eine Versicherung für Zahnerhalt ratsam. Auf jeden Fall ist es immer eine gute Idee, sich mit dem Thema Zahnversicherung zu beschäftigen. Am besten informieren Sie sich hier über die vorteilhaften ERGO Zahnzusatzversicherungen.

Da sich der Beitrag bei ERGO neben dem gewählten Leistungsumfang auch nach dem Alter der versicherten Person richtet, ist der Beitrag auch altersabhängig. Mit höherem Alter der versicherten Person kann also auch der Beitrag höher werden.

Sollte eine altersbedingte Beitragsanpassung anstehen, werden Sie rechtzeitig darüber informiert und genießen ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Auch wenn Ihnen die Tarifbezeichnung „Zahnzusatzversicherung Familie“ schon einmal begegnet ist: Eine Zahnzusatzversicherung für die ganze Familie in einem Tarif gibt es nicht.

Und das hat auch seinen Sinn. Denn während für Kinder private Kosten für Kieferorthopädie deutlich wahrscheinlicher sind als solche für Zahnersatz, ist es bei Erwachsenen genau andersherum. Sicher ist aber der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für jedes Familienmitglied eine gute Idee.

ERGO bietet Ihnen eine Zahnversicherung für Kinder, die sofort für kieferorthopädische Maßnahmen leistet. Zur Vorsorge sind außerdem Zahnerhalt- und Zahnersatzbehandlungen versichert. Für Erwachsene finden Sie hier Tarife für Zahnerhalt und Zahnersatz, die Sie je nach individuellem Bedarf miteinander kombinieren können. So erhalten Sie für Ihre gesamte Familie die passende Zahnzusatzversicherung.

Ja, Beiträge für die Zahnzusatzversicherung sind Sonderausgaben der Kategorie „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ und können somit steuerlich geltend gemacht werden.

Allerdings setzt sich der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen (1.900 € für Angestellte und Beamte, 2.800 € für Selbstständige und Freiberufler) aus Sozialversicherungen und weiteren Produkten wie der Haftpflichtversicherung und eben der Zahnzusatzversicherung zusammen. So bleibt bei vielen nicht mehr viel Erstattungsspielraum für die Zahnversicherung übrig. Es schadet aber grundsätzlich nicht, die Beiträge für Ihre Zahnversicherung in der Einkommensteuerjahreserklärung anzugeben, um im Zweifelsfall den vollen Höchstbetrag auszunutzen.

Interessant wird es auf jeden Fall für gemeinsam veranlagte Ehepaare mit unterschiedlichen Einkommen. So kann der Höchstbetrag für den Ehepartner mit geringerem Einkommen unter Umständen komplett für Beiträge der Zahnzusatzversicherung genutzt werden.

Der große Vorteil einer Zahnzusatzversicherung besteht darin, dass Sie sich über Eigenanteile oder hohe Privatrechnungen Ihrer Zahnarztpraxis keine Gedanken mehr machen müssen.

Bei ERGO finden Sie Zahnzusatzversicherungen, die Ihre Privatkosten für Zahnersatz und Zahnerhalt deutlich verringern oder sogar komplett übernehmen. Kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern können Sie ebenfalls mit einer Zahnzusatzversicherung von ERGO absichern.

Nicht jede private Zahnversicherung übernimmt auch die Kosten für die Professionelle Zahnreinigung (PZR).

Mit Dental-Vorsorge Premium von ERGO sichern Sie sich 100 % der Kosten für jede PZR. Wenn Ihre gesetzliche Krankenversicherung die Professionelle Zahnreinigung bezuschusst, erhalten Sie den Betrag, der Ihnen zu 100-prozentiger Kostenübernahme fehlt.

Bei einer Zahnbehandlung wird immer ein gewisser Anteil von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Der Restbetrag, der noch offen ist und auch nicht von etwaigen Dritten übernommen wird, wird durch eine Zahnzusatzversicherung abgedeckt. Dabei kann dieser Restbetrag teilweise oder vollständig übernommen werden. Das hängt vom Tarif ab.

Beim ERGO-Tarif Dental-Schutz können Sie wählen, ob im Leistungsfall für ein Implantat 75 %, 90 % oder 100 % des Restbetrages übernommen wird.

Für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung bei ERGO müssen keine Gesundheitsfragen beantwortet werden.

In der Regel muss eine Zahnversicherung in schriftlicher Form gekündigt werden. Die Fristen sind sehr unterschiedlich.

Bei den ERGO-Tarifen Dental-Vorsorge, Dental-Schutz gilt ein monatliches Kündigungsrecht. Für die Tarife Zahnzusatzversicherung Sofort und Kieferorthopädie Sofort gilt nach 24 Monaten Vertragslaufzeit ein monatliches Kündigungsrecht.

  • Zahnersatz benötigt:
    Ihr Zahnarzt hat z. B. Kronen, Brücken oder Prothesen angeraten oder Sie haben bereits eine Zahnlücke, die ersetzt werden soll? Dann empfiehlt sich die Zahnersatzversicherung mit Sofortleistung. Damit verdoppeln Sie vom ersten Tag an den Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung. Ab Versicherungsbeginn haben Sie vollen Anspruch auf die Tarifleistungen, ohne Leistungsbegrenzung und Wartezeit. Voraussetzung ist, dass der erstmals erstellte Heil- und Kostenplan sowie die Patienteninformation zum Zahnersatz für diese Behandlung bei Vertragsbeginn maximal 6 Monate alt ist.
  • Zähne möglichst lange erhalten:
    Sie wollen Ihre eigenen Zähne möglichst lange erhalten? Damit Pflege und Erhalt Ihrer Zähne für Sie stets bezahlbar bleiben, entscheiden Sie sich für einen der Zahnerhalttarife. Sie wählen bei Zahnerhaltung zwischen Basis- oder Premiumschutz – ganz nach Bedarf.
  • Vorsorge für Zahnersatz:
    Sie möchten vorsorgen, um die hohen Kosten nicht alleine zu tragen, wenn künftig Zahnersatz nötig wird? Mit dem ERGO Dental-Schutz können Sie bis zu 100 % bei Zahnersatz sparen. Und das sogar ohne Gesundheitsfragen beim Abschluss.

Personen, die keine Mitgliedschaft oder Mitversicherung in einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung vorweisen können, können bei ERGO leider keine Zahnzusatzversicherung abschließen.

* Für die Zahnersatztarife "Dental-Schutz" zahlen Sie in den ersten 6 Vertragsmonaten nur 50 % des Tarifbeitrags. Es handelt sich um eine vereinfachte Darstellung. Altersbedingte Beitragserhöhungen können darin nicht berücksichtigt werden. Die Beispielpreise beziehen sich auf eine Person im Alter von 26 Jahren bzw. auf das von Ihnen eingegebene Geburtsdatum. Weitere Informationen finden Sie in den Vertragsunterlagen, die Sie vor dem Vertragsabschluss einsehen und herunterladen können, sowie hier in der Beitragstabelle.

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